Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die nachfolgenden rechtlichen Hinweise nur eine erste Orientierung bieten können und die persönliche Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater, der Akteneinsicht fordern sollte, nicht ersetzen kann.
Das Verfahren befindet sich im Ermittlungsstadium. Erst wenn man einen konkreten Tatvorwurf hat, wird das eigentliche Strafverfahren durchgeführt, bei diesem Vorwurf bleibt es bei einem Strafbefehl, wobei hier mangels Steuerverkürzung, wenn diese Aufwendungen tatsächlich entstanden waren, kein weiteres Verfahren, sondern eine Einstellung zu erwarten ist.
Man wirft Ihnen vor, mittels eines gefälschten Dokuments Werbungskosten, bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht zu haben, ohne dass solche Aufwendungen angefallen sind.
Die ermittelnden Beamten müssen den Sachverhalt aufklären, was
nach Ihrer Schilderung bereits durch die Befragung Ihres Bekannten erfolgt ist. Dieser wesentliche Zeuge hat nach Ihren Aussagen bestätigt, dass die Lerngemeinschaft stattgefunden hat, die Aufwendungen somit tatsächlich entstanden sind und die Unterschriftsleistung mit seinem EInverständnis erfolgte. Daher besteht hier für den Vorwurf eines Steuerstraftatbestands kein Raum mehr.
Sie müssen dazu angehört werden, das kann auch schriftlich durch Sie erfolgen, indem Sie den Sachverhalt schildern, so wie es sich zugetragen hat und die Einstellung des Verfahrens beantragen.
Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie das formlieren können, sollten Sie einen Anwalt oder Steuerberater beauftragen, dies für Sie zu erledigen.
Da das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt wird und somit nicht in Ihrer Steuerakte vermerkt ist, besteht auch kein Risiko, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verwehrt wird. Dass die Unterschriftsfälschung für sich betrachet zu einem weiteren Ermittlungsverfahren führt, ist unwahrscheinlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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