Allerdings ist im vom Vermieter verwendeten Mietvertrag (Formular eines Haus- und Grundbesitzervereins) die anderslautende Regelung enthalten, dass die Mieter ein Kautionskonto eröffnen und das Sparbuch dem Vermieter verpfänden ("Kautionssparbuch mit Verpfändungserklärung an Vermieter"). ... In der Zwischenzeit haben sich nun allerdings neben einigen miterlebten Problemen anderer Mieter mit dem Vermieter in der vor Bezug frisch sanierten Wohnung einige Mängel ergeben (vor allem Baumängel, die ersten davon bereits nach drei Monaten, aber auch ein Heizungsausfall von zwei Wochen Dauer), und wir durften die Erfahrung machen, dass ungeachtet von Gewährleistungsansprüchen seitens Vermieter und diesem langjährig verbundenen Handwerkern reflexartig und systematisch versucht wurde, die Verantwortung für diese Mängel auf uns abzuwälzen bzw. uns die Schuld für Verzögerungen bei deren Beseitigung (teilweise mehr als 6 Monate) zuzuweisen, die ganz eindeutig auf die chaotische Arbeitsweise der beteiligten Handwerksbetriebe bzw. das phlegmatische Verhalten des Vermieters selbst zurückzuführen sind. ... Tenor: Rechte haben wir als Mieter keine, Pflichten im Überfluss, umgekehrt genau andersherum.