Ich habe eine gut vermietete Wohnung gekauft. Die Kaution hat der ehemalige Besitzer auf ein Sparbuch bei der Sparkasse angelegt. Dort gab es eine Minimalverzinsung, so dass die Kaution in den letzten 10 Jahren um ca. 3 Euro höher geworden ist.
Das Sparkonto wurde aufgelöst und für mich stellt sich jetzt die Frage, wohin mit dem Geld.
Welche Möglichkeiten es gibt und was das BGB vorschreibt, ist mittlerweile bekannt.
Ich würde das Geld in Aktien anlegen und dem Vermieter unabhängig vom Gewinn/Verlust 1,5% jährliche Verzinsung schriftlich garantieren.
Dieser Zinssatz ist höher als der momentan übliche Zinssatz bei sämtlichen Sparanlagen, Tages- oder Festgeld. Wenn man sich sogar fürs "Festgeld" entscheiden würde, könnte man aktuell 1,4% erhalten, dafür müsste eine bestimmte Dauer vereinbart werden.
Also, der von mir angebotene Zinssatz ist auf dem Finanzmarkt aktuell nicht zu bekommen. Der Mieter wäre dadurch im Vorteil und mit meinem Vorschlag einverstanden (ich habe mit ihm telefoniert).
Frage:
Ist eine individuelle schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter möglich, wonach ihm diese Verzinsung garantiert wird?
Neben der schriftlichen Vereinbarung würde ich auch das Ergebnis des aktuellen Zinsvergleichs aus dem Internet ausdrucken und mitsenden.
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
§ 551 BGB
schreibt in Abs.3 Satz 1 BGB eine bestimmte Anlageform vor, regelt aber zugleich in dem dann folgenden Satz: Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.
Ferner regelt § 551 Abs. 4 BGB
, dass eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam ist.
Diese beiden gesetzlichen Eckpunkte geben den möglichen Rahmen vor.
Solange die vereinbarte andere Anlageform für den Mieter gegenüber der gesetzlichen Anlageform nicht nachteilig ist, ist Ihr Vorhaben daher zulässig.
Es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Mieter mindestens die Sicherheit erhält wie bei Anlage der Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz.