Nachdem wir einen Bodenrichtwert vom zuständigen Landratsamt für 1982 eingeholt hatten, der einen Bodenrichtwert für unsere Gegend in Höhe von Euro 350,00 (1982) bescheinigte, haben wir unsere Forderung auf diesen Betrag reduziert um eine Einigung zu erreichen. Mit dem Hinweis, dass das unerschlossene Grundstück für Euro 241,00 an den Architekten verkauft wurde, bot er uns auch nur diesen Betrag an, obwohl er durch den Verkauf des überbauten Grunds auch alle Folgekosten verursacht hatte. ... Nach unserem Erachten trat der Zeitpunkt der Überbauung erst zum Zeitpunkt des Verkaufs des Grundstücks statt und wurde erst 2006 erstmals festgestellt und 2008 durch eine amtliche Vermessung offiziell dokumentiert.