Auflassungsvormerkung löschen lassen
vom 24.6.2015
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Vor ca 14 Tagen hat uns der gleiche Herr, der damals als Bevollmächtigter der Verkäuferin fungiert hat, kontaktiert, diesmal als Vertreter einer Firma die das Grundstück/Land gekauft haben soll und nun uns, notfalls mit Rechtsmitteln, zum Unterschreiben der Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung bewegen möchte.