Schadenregulierung durch Versicherung - Wasserschaden Toilette –
vom 15.12.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Meine Fragen wäre jetzt: - ich gehe davon aus, dass die Versicherung den bei Dritten entstandenen Schaden, also den Schaden in den darunterliegenden Räumen komplett abdeckt, ebenso auch die Kosten für die Trocknung in allen Räumen. ... - meine Mieter haben vermutlich Anspruch auf Mietminderung, wobei es noch eine zweite Toilette gibt; die Toilette war insgesamt ca. 50 Tage nicht benutzbar; zur Höhe der Mietminderung habe ich den Link s.u. gefunden. ... https://www.mietminderung.org/mietminderung-toilette-defekt/ (dort bei „Einzelfälle aus der Rechtsprechung": „7 % Mietminderung, wenn die zweite Toilette, die zu einer Wohnung gehört, vom Vermieter abgeschlossen wird (AG Nidda WuM 1980, 163);" Vielen Dank schon mal für Ihre Auskunft!