Arbeitsentgelt nach Eigenkündigung während der Kurzarbeit
vom 2.7.2020
für 50 €
Mein Betrieb befindet sich seit dem 01.04. bis auf weiteres in Kurzarbeit. Nun habe ich zum 31.08. gekündigt, da ich mich beruflich verändern möchte. >>Wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt, gewährt die Agentur für Arbeit kein KUG ( vgl.