Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie einen auf ein Jahr befristeten Mietvertrag hatten. Sofern dieser zulässig war, können Sie grundsätzlich vor Ende der vereinbarten Mietdauer nur aus wichtigem Grund kündigen. Allein die Tatsache, dass Sie sich „vergrößert“ haben, stellt allerdings keinen solche wichtigen Grund dar. Da ich Ihren Mietvertrag nicht kenne, kann ich leider nichts dazu sagen, ob dort vielleicht Regelungen über ein vorzeitiges Ende des Mietvertrages enthalten sind.
Das bedeutet, Sie haben nunmehr folgende Möglichkeiten:
1. Sie sprechen Ihren Vermieter erneut an und schließen mit ihm einen Aufhebungsvertrag. Dies wäre die einfachste Lösung, weil Sie dann gemeinsam mit Ihrem Vermieter das Ende des Mietverhältnisses bestimmen können.
2. Sie suchen einen Nachmieter. Zwar muss sich der Vermieter normalerweise nicht auf einen Ersatzmieter einlassen. Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung aber dann, wenn das Festhalten am Vertrag für Sie eine überragende Härte darstellen würde, wie zB nach Familienzuwachs. Wenn zudem der von Ihnen gestellte Nachmieter auch für Ihren Vermieter annehmbar, d.h. zahlungsfähig und zur unbeschränkten Übernahme des Mietvertrages bereit ist, könnte dies für Sie die Möglichkeit bedeuten, trotz derzeit nicht bestehendem ordentlichen Kündigungsrecht aus dem Vertrag herauskommen.
Hinsichtlich der Untervermietung gilt im Übrigen, dass Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis dafür bitten müssen. Sofern er Ihnen diese verweigert und dafür kein Grund in der Person Ihres Untermieters vorhanden ist, können Sie, wenn der Untervermieter die ganze Wohnung bewohnen soll, Ihren Mietvertrag außerordentlich kündigen.
Insgesamt sollten Sie noch einmal mit Ihrem Vermieter sprechen. Sofern dieser sich nicht einsichtig zeigt, soltlen Sie schnell einen Nachmieter suchen, diesen dem Vermieter präsentieren nd dann schriftlich unter Angabe der Gründe kündigen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte