Sehr geehrte Damen und Herren, zur Flexibilsierung der Arbeitszeiten folgende Fragen: Habe ich das (BAG-Urteil) richtig verstanden: Ich kann etwa mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbaren und vertraglich festlegen, dass ich in meiner Eigenschaft als Arbeitgeber, wenn es die Auftragslage aus meiner Sicht erfordert, berechtigt bin die durchschnittliche monatlich (bezahlte) Arbeitszeit um 20% zu kürzen (also im Durchschnitt auf 32 Stunden pro Woche). ... Hinzu kommen häufig lange Kündigungsfristen, die einer kurzfristigen Änderung der Arbeitszeit entgegenstehen (dazu BAG 12. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag">§§ 305</a> - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 310 BGB: Anwendungsbereich">310 BGB</a> Rn. 54; Reichold RdA 2002, 321, 330 f