Arbeitgeber Schwerbehinderung mitteilen Pflicht?
vom 3.3.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Ich benötige keine Informationen darüber, welche Rechte ich als Gleichgestellter habe, auch nicht im Vergleich zu "richtigen "Schwerbehinderten und ich benötige auch nicht die Infos, dass ich in der Probezeit jederzeit wie andere Arbeitnehmer und danach unter erschwerten Bedingungen kündbar bin und daher das Interesse des Arbeitgebers, diese Information von mir zu bekommen (quasi mit Beschäftigungsbeginn) nachvollziehbar ist. ... Meine Fragen: 1) Ich hätte gern gewusst, ob diese Klausel im Vertrag nichtig ist. 2) Muss ich also keine Konsequenzen befürchten, wenn ich den Vertrag so unterschreibe und meine Gleichstellung verschweige?