Neubau weniger als 8 Meter neben Weinberg
Hallo, mein Nachbar hat eine Baugenehmigung in weniger als 8 Meter zu meinem Weinberg bekommen, der im Jahr mindestens 12mal mit Pfanzenschutzmitteln bis 2 Meter Höhe gespritzt wird. Bei den Aweisungen aus den Merkblättern der zugelassen Spritzmitteln steht: "Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen..." Dagegen habe ich mich unter Hinweis auf Beschluß VGH -1 CS 07.1340- des VG München v. 16.