Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind das Bußgeldverfahren und das Strafverfahren zu unterscheiden, daher kann es sein, dass Ihr Verfahren noch an die Bußgeldstelle abgegeben wird. Dies erfolgt jedoch nur, wenn der Richter Ihr Verfahren einstellt, da dann dieses Strafverfahren als Ordnungswidrigkeitenverfahren weitergeführt wird.
Ich würde daher an Ihrer Stelle nicht davon ausgehen, halte jedoch 1000 EUR schon für sehr viel.
Überprüfen Sie daher, ob der Strafbefehl z.B. Ihr Einkommen (geteilt durch 30) berücksichtigt und wieviele Tagessätze an sich erhoben werden. Beachten Sie, dass Sie ab 90 Tagessätzen vorbestraft sind.
Ggf. kann auch ein Einspruch eingelegt werden und dann mit dem Richter verhandelt werden. Hier sollte jedoch ein Anwalt eingeschaltet werden.
Dieser kann in die Akten Einsicht nehmen oder aber verhandeln, ggf. kommt es dann nicht mehr zu einem Gerichtstermin.
Hier auch noch einmal etwas zum Ablauf eines Strafverfahrens:
https://youtu.be/5xIKnN_Qzdw
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Die Frage ist wohl untergegangen:
Besteht die Möglichkeit, dass der Geschädigte mich nochmals in einem Zivilprozess auf Schmerzensgeld verklagt ? Er hat dies bereits getan und ich habe das der KFZ Kasko Versicherung weitergeleitet. Aber der Strafbefehl wäre ja ein Schuldeingeständnis und ich habe Angst das dann noch etwas kommt.
Ups, da hab ich mit dem Link meine Antwort weggeklickt.
Zivilrecht und Strafrecht sind unterschiedliche Verfahren, daher wäre die Schuldfrage im Prinzip neu zu ermitteln, ABER das Strafverfahren ist auf alle Fälle ein Indiz - bei einer Einstellung oder Freispruch wäre dies einfacher. Es kann aber passieren, dass im Strafverfahren das Schadensersatzverfahren (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) gleich angeknüpft wird (Adhäsionsverfahren). Das passiert nicht, wenn es gar nicht zur Verhandlung kommt, also wenn der Strafbefehl angenommen werden würde. Es kann dann aber sein, dass der Richter dann ein "Gesamtpaket" "schnürt" und das Bussgeld sich verringern würde, wenn Schmerzensgeld im Verfahren ausgesprochen und dann gezahlt werden würde.
Fragen Sie gerne per Mail noch nach, da die Nachfrage Ihnen ja zusteht.