Gemeinsame Veranlagung bei getrennten Wohnsitzen
vom 21.6.2014
63 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ich bin im September 2013 mit meiner 16-jährigen Tochter aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen in eine Mietwohnung. Die Trennung von meinem Mann wurde unumgänglich, weil das Verhältnis meiner Tochter zu ihrem Vater schwer zerrüttet ist und meine Tochter aufgrund des schwierigen Verhältnisses in psychotherapeutischer Behandlung ist sowie über mehrere Monate in stationärer jugendpsychiatrischer Behandlung war. Aufgrund des Alters meiner Tochter wollte ich sie weder alleine noch in einer Wohngemeinschaft leben lassen, sondern möchte mindestens die Jahre bis zu ihrem Schulabschluss oder bis zu ihrer vollständigen psychischen Gesundung mit ihr gemeinsam wohnen.