Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend der Sachverhalt: Im Juli 2007 erwarb ich bei einem Audi-Händler einen gebrauchten AUDI A4 EZ Mai 2003, mit Multitronic-Automatikgetriebe, damalige Laufleistung 94.000 km, zum Preis von 19.250 Euro.Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt und als besondere Vereinbarung dem Käufer eine einjährige Garantie geleistet.Die gesetzlichen Bestimmungen für die Sachmängelhaftung bez.der Beweislastumkehr nach 6 Monaten sind mir bekannt. Seit Kauf des Wagens bin ich nur ca. 13.000 km gefahren, allerdings sind seitdem keine 6 Wochen vergangen, in denen der Wagen nicht wegen irgendeines Defektes zur Reparatur in die Werkstatt musste. Als dauerhaftes Problem erweisen sich Klacker- und Ruckelgeräusche beim Anfahren und Beschleunigen.Insgesamt wurden zur Behebung des Problems seit meinem Kauf im Juli 2007 dreimal die Zündspule erneuert.Die technische Überpüfung in der Werkstatt ergab jedoch nun, dass die Geräusche von einem fehlerhaften Multitronic-Getriebe herrühren.