Eigentümer ungleich Vermieter - Vertragliche Gestaltung
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Da ein Wohnrecht eingetragen ist, möchte ich zu Lebzeiten keine Einnahmen aus diesem Objekt generieren - sondern wie bisher auch nur die laufenden Kosten (Hausgeld, Verwalter, Reparaturen etc.) tragen.