Eigenbedarfskündigung von Wohn- & Geschäftsraum
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
guten abend, wir besitzen bereits ein neues, großes haus und möchten ein weiteres, in gleicher größe, dazukaufen. wir planen unser jetziges haus zu vermieten und in das neue haus einzuziehen. das dazukommende haus ist seit 18 jahren an eine alleinerziehende mutter vermietet. weiterhin nutzt die mieterin das haus auch für ihre praxis. die frage ist, können wir überhaupt eigenbedarf geltent machen da bei uns nicht die notwendigkeit des einzuges besteht, sondern es ein reines ´luxusproblem´ ist. falls wir keinen eigenbedarf geltent machen können, wie können wir das objekt für uns nutzen bzw. wie können wir kündigen und welche fristen werden dort greifen. herzlichen dank