Sozialgerichtsbarkeit - Einspruch gegen meinen Arbeitslosengeldbescheid
vom 13.3.2005
10 €
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Schlußendlich ist es ja so, dass ich, falls ich den Prozeß verliere, die Kosten (es muessen ja im Falle einer muendlichen Verhandlung ggf. dann ich und mein bisheriger Arbeitgeber aussagen, das verursacht ihm einen Verdienstausfall) zu tragen haette, außerdem wir die Gegenseite, sofern sie einen Vertreter zu mündlichen Verhandlung entsendet auch Kosten in Rechnung stellen. ... Frage in Kategorie: Recht & Justiz - ArbeitsrechtBetreff: Arbeitslosengeld Einsatz: €25,00 Status: Beantwortet geschrieben am 08.02.2005 20:19:00 Mein Arbeitgeber hat mir am 22.12.2004 die Kündigung zum 31.01.2005 überreicht (wegen schlechter Auftragslage). ... Es ist dabei nicht von Belang, daß die Hoffnung auf eine Wiedereinstellung bestand, denn schließlich hätten Sie in diesem Fall der Arbeitsagentur kurzfristig schriftlich den Abschluß des neuen Arbeitsvertrages ohne negativen Folgen mitteilen können.