Eigenkündigung - Risiko?
vom 30.12.2009
48 €
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Gibt der Arbeitnehmer einseitig seinen Arbeitsplatz ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auf, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zuletzt bezogenen Monatsgehaltes