Des weiterne bekamm ich noch eine "Erklärung zur Instandsetzungsverpflichtung" die beinhaltet, dass ich nach Mietende den Laminatfußboden zu entfernen habe und die Türen wieder zu verlängern hab (da diese aufgrund der Verlegung gekürzt werden mussten auf Wunsch der Hausverwaltung, durch den Vormieter) ... diese Erklärung finde ich fraglich bezogen auf die Wirksamkeit Am 21.02.2007 machte ich eine erste Mängelanzeige, - da sich Feuchtigkeitsschäden/ Schimmel zeigten, - mir keinen Abstellraum (für mein Fahrrad) zur Verfügung estellt worden ist, - und die Heizung defekt war Am 02.06.2007 erfolgte eine weitere Mängelanzeige, - mit Hinweise, dass bis dato keine Mängelbeseitigung durch die Hausverwaltung erfolgte - und die Fenster undicht sind - sowie mein Fahrrad samt Schloss entwendet wurde, da keine Abstellmöglichkeit geboten war Am 14.08.2007 erfolgte eine außerordentliche Kündigung (zum 30.09.2007) aus gesundheitlichen Gründen, da ich aufgrund der Nachtspeicheröfen eine Hausstauballergie bekam und aufgrund der Schimmelbelastung in der Wohnung Atembeschwerden und eine Schädigung der Nasennebenhöhlen, Nasen- und Rachenwege entstand. ... -> da solche Feuchtigkeitsschäden sich nicht so schnell (innerhalb 6 Monate) bilden und daher der Hausverwaltung bekannt sein müssten, und nur provisorisch, wie alles andere im Haus beseitigt wurden um die Wohnung weiter zu vermieten - Kann ich Schadensersatz geltend machen da ich keinen Abstellraum zur Verfügung gestellt bekommen habe und daher mein Fahrrad entwendet worden ist , sowie bei mir auch gesundheitliche Schäden sich entwickelt haben?