Klageberechtigung im Nachlassinsolvenzverfahren
vom 8.10.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Kann die Bank als alleinige Abtretungsgläubigerin des Kredites eigenständig die Versicherung verklagen oder sind der Bank infolge des Nachlassinsolvenzverfahrens die Hände gebunden und es kann nur der Nachlassinsolvenzverwalter eine Klage gegen die Versicherung führen? Falls das nicht zutrifft, gibt es evt. einen gesetzlichen Vorrang oder können sich die Bank und der Insolvenzverwalter absprechen, wer ggf. eine Klage gegen die Versicherung führt? Kann die Bank nach Abschluss des Nachlassinsolvenzverfahrens die Versicherung noch auf Zahlung verklagen, wenn die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist?