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Schuldenhaftentlassung

3. August 2015 20:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich versuche mich kurz zu fassen.

Mein Ex Freundin und ich haben uns vor einem Jahr getrennt.

Wir hatten ein Haus ( Sie steht alleine im Grundbuch ). Ein gemeinsames Kind.

Die hälfte von dem mir zusteht hat sie mir schon ausbezahlt. Die andere Hälft bekomme ich wenn ich aus dem Kreditvertrag komme.

Sie will das Haus mit ihrem Neuen Partner Finanzieren. Doch unsere Haus Bank sagt sie haben zu einkommen.

Ich würde das Haus bekommen, und würde es ihr abkaufen. Mag sie nicht.

Meine Frage wäre:

- kann ich eine Zwangsentlassung beantragen und wie läuft das ab?
- Ich will unbedingt aus dem Vertrag da ich mir was neues aufbauen will, das stört meine Ex natürlich nicht.
- Sie könnte das Haus bei einer anderen Bank finanzieren mit 150000 Euro vorfälligkeit wenn sie alles umschuldet. Kann ich daran beteiligt werden??

Mit freundlichem Gruß

3. August 2015 | 21:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihre Sachverhaltsschilderung verstehe ich dahingehend, daß Sie und Ihre ehemalige Freundin während der Beziehung ein Haus finanziert haben, das im Alleineigentum der Freundin steht. Darlehensnehmer sind aber sowohl Sie als auch die Ex-Freundin.

Da die Bank zwei Schuldner hat, nämlich Sie und die ehemalige Freundin, ist es für Sie nicht einfach, aus dem Darlehensvertrag entlassen zu werden. Schließlich hat die Bank lieber zwei Schuldner, auf die sie zurückgreifen kann, als nur einen.

Da Sie aus dem Darlehensvertrag entlassen werden möchten, bedarf es der Mitwirkung aller Beteiligten, insbesondere aber der Mitwirkung der Bank.


2.

Wenn die Bank Sie aus dem Darlehensvertrag entlassen soll, müßte ihr eine Sicherheit geboten werden, die dem zwischen Ihnen und der Bank bestehenden Vertragsverhältnis annähernd gleichwertig ist.

Da die Ex-Freundin mit dem neuen Partner die Finanzierung der Immobilie tragen möchte, bietet es sich an, daß der neue Freund in den Darlehensvertrag eintritt, während die Bank Sie aus dem Vertrag entläßt. Ob das ein Weg sein kann, müßte durch Verhandlung mit der Bank geklärt werden.

Sie haben folgendes geschrieben: "Doch unsere Haus Bank sagt sie haben zu einkommen." Ich vermute, daß Sie mit diesem Satz ausdrücken wollen, daß Ihre Hausbank, also die Bank, die das Hypothekendarlehen gewährt hat, meint, die ehemalige Freundin und ihr neuer Partner hätten gemeinsam ein zu geringes Einkommen mit der Folge, daß man Sie nicht aus dem Vertrag zu entlassen bereit sei.

Wenn ich den zitierten Satz richtig gedeutet habe, dürfte es schwer werden, eine Entlassung aus dem Vertrag zu erreichen.


3.

Ist die kreditgebende Bank, wie hier angenommen, nicht bereit, Sie aus dem Darlehensvertrag zu entlassen, käme nur eine Ablösung des laufenden Darlehens durch eine andere Bank in Betracht, allerdings mit den damit verbundenen Nachteilen, z. B. der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Hier müßte zunächst geprüft werden, wie lange das bestehende Darlehen noch läuft, um abzuklären, wie hoch eine evt. Vorfälligkeitsentschädigung ist. Die Bank rechnet Ihnen den Betrag auch aus.

Diesen Weg scheinen Sie bereits in Ihre Überlegungen einbezogen zu haben. Soweit Sie fragen, ob Sie daran beteiligt werden könnten, ist diese Frage nicht recht verständlich. Ihr Ziel ist es, nicht mehr für das Hausdarlehen mitzuhaften. Folglich werden Sie bei einer Umschuldung sicher nicht mehr (neben der Ex-Freundin) als Darlehensnehmer haften wollen. Also kann Ihr Ziel nur dahin gehen, daß die ehemalige Freundin allein oder gemeinsam mit dem neuen Freund ein Darlehen aufnimmt und das bestehende Darlehen tilgt.

Dann wären Sie aus dem bestehenden Darlehensvertrag entlassen.


4.

Fazit: Erzwingen können Sie Ihre Entlassung aus dem Darlehensvertrag nicht. Hierzu bedarf es der Mitwirkung aller Vertragspartner, wobei es hilfreich sein wird, wenn ein Dritter als Darlehensnehmer bereit ist, gemeinsam mit der Ex-Freundin ein Darlehen aufzunehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. August 2015 | 22:29

Es gibt die Möglichkeit das meine Ex Freundin den Kredit ablöst. Und möchte das ich die Hälfte der Vorfälligkeits Entschädigung zahle. Kann sie das machen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. August 2015 | 08:26

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Das ist selbstverständlich möglich und vielleicht, sofern keine andere Lösung realisierbar ist, für Sie der ideale Weg, aus dem Vertrag herauszukommen.

Der Bank ist es gleichgültig, wer die Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Für Sie eröffnet sich dagegen die Möglichkeit, das für Sie nach der Trennung unbefriedigende Vertragsverhältnis beenden zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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