Sehr geehrter Ratsuchender,
unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und des gewählten Einsatzes beantworte ich Ihnen Ihre Fragen gerne wie folgt.
Grundsätzlich sind ein Kredit einerseits und ein Sparkonto andererseits voneinander unabhängig, auch rechtlich.
Wenn also die monatlichen Raten zur Tilgung des Kredites vom Konto Ihrer Mutter erbracht worden sind und weiterhin erbracht werden, hat sich durch den Tod Ihres Vaters insoweit überhaupt nichts geändert. Das Guthaben auf dem Sparkonto steht nach dem Tod Ihres Vaters den Erben zu. Es muss ja nicht zwingend (nur) Ihre Mutter Erbin sein.
Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass in erster Linie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihren Eltern (Kredit) bzw. Ihrem Vater (Sparkonto) und der Bank entscheidend sind.
Somit kann eine verbindliche Aussage erst und nur nach Prüfung der Vertragsunterlagen - insbesondere betreffend den Kredit, höchstwahrscheinlich in der Unterform eines Darlehens - getroffen werden.
Für eine solche Prüfung stehe ich Ihnen per Direktanfrage gerne zur Verfügung. Sie können mich natürlich gerne auch unmittelbar kontaktieren. Alternativ kann das Vorgehen der Bank bereits jetzt von Ihrer Mutter bemängelt werden mit der Aufforderung, dass die Bank die Rechtsgrundlage für ihr Vorgehen benennt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben, auch wenn dieser Beitrag - aus den aufgeführten Gründen - eine konkrete Einzelfallprüfung nicht ersetzen kann.
9. Juni 2011
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18:55
Antwort
vonRechtsanwalt Christoph M. Huppertz
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