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Bankfrage - Umbuchung von Guthaben auf Sparkonto nach Tod des Vaters

| 9. Juni 2011 17:55 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Vater hat einen Kredit zusammen mit meiner Mutter bei der INGdiba. Die Rate für diesen Kredit wurde vom Konto (Sparkasse Dortmund) meiner Mutter eingezogen. Gleichzeitig hatte mein Vater bei der Ingdieba auch ein Sparkonto, auf das er monatlich einen Betrag einzahlte. Hier waren ca 3000,- Euro angespart Nun ist mein Vater verstorben. Meine Mutter hat dies der Ingdiba mitgeteilt. Nun hat die Ingdiba ohne uns zu unterrichten das ersparte Geld meines Vaters umgebucht auf das Kreditkonto um dieses damit auszugleichen. War dieses statthaft? Wenn nicht was kann man dagegen unternehmen? Vielen Dank für eine Antwort

9. Juni 2011 | 18:55

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und des gewählten Einsatzes beantworte ich Ihnen Ihre Fragen gerne wie folgt.


Grundsätzlich sind ein Kredit einerseits und ein Sparkonto andererseits voneinander unabhängig, auch rechtlich.

Wenn also die monatlichen Raten zur Tilgung des Kredites vom Konto Ihrer Mutter erbracht worden sind und weiterhin erbracht werden, hat sich durch den Tod Ihres Vaters insoweit überhaupt nichts geändert. Das Guthaben auf dem Sparkonto steht nach dem Tod Ihres Vaters den Erben zu. Es muss ja nicht zwingend (nur) Ihre Mutter Erbin sein.

Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass in erster Linie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihren Eltern (Kredit) bzw. Ihrem Vater (Sparkonto) und der Bank entscheidend sind.

Somit kann eine verbindliche Aussage erst und nur nach Prüfung der Vertragsunterlagen - insbesondere betreffend den Kredit, höchstwahrscheinlich in der Unterform eines Darlehens - getroffen werden.

Für eine solche Prüfung stehe ich Ihnen per Direktanfrage gerne zur Verfügung. Sie können mich natürlich gerne auch unmittelbar kontaktieren. Alternativ kann das Vorgehen der Bank bereits jetzt von Ihrer Mutter bemängelt werden mit der Aufforderung, dass die Bank die Rechtsgrundlage für ihr Vorgehen benennt.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben, auch wenn dieser Beitrag - aus den aufgeführten Gründen - eine konkrete Einzelfallprüfung nicht ersetzen kann.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Bewertung des Fragestellers 12. Juni 2011 | 17:06

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