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Fristlose Kündigung Ratenkredit und Girokonto

14. April 2015 17:39 |
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Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe mit meiner Frau ein gemeinschaftliches Girokonto und auf meinen Namen einen Ratenkredit

Wegen Zahlungsschwierigkeiten sind drei nicht gezahlte Raten aufgelaufen, die Bank hat 3 Mahnungen verschickt mit Androhung der Kündigung des Ratenkredits zum 31.3.

Anfang April erfolgte eine weitere Rücklastschrift, gefolgt von einer Kundenmitteilung: "Wir bitten den Gesamt-Rückstand in Höhe von xxx€ auszugleichen." Kein Wort mehr von einer Kündigung.

Wissend, dass innerhalb von 10 Tagen Geld eingehen würde und der Rückstand ausgeglichen werden könnte, habe ich abgewartet.

Einige Tage später erfolgt ohne weitere Ankündigung die fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung unter Nennung meiner Einzelkundennummer.

Man gewährt mir eine Frist von 14 Tagen für eine "ordnungsgemäße Abwicklung".

Dann weist man mich darauf hin, dass das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto (ca. 250€ Kindergeld) sowie auf vier gemeinsamen Sparbüchern mit der Forderung der Bank verrechnet wurde.

Kein Wort von einer Auflösung der gemeinsamen Konten, hiervon habe ich erfahren, als ich plötzlich keinen Online-Zugriff auf diese Konten hatte.

Nun ist Geld unterwegs (insgesamt ca. 6.000€), dass ich nicht mehr stoppen konnte. Auf Nachfrage bei der Bank will man dieses Geld mit der offenen Forderung verrechnen (wäre damit mehr als vollständig erfüllt).
Dies wiederum würde für mich zu noch größeren Problemen führen, da ich mit diesem Geld auch andere Dinge zu bezahlen habe.

Die für mich dringlichste Frage: Kann ich die Verrechnung der Zahlungseingänge verhindern, insbesondere da mir eine Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt wurde?

Ist die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung in der Form möglich? Gründe wurden nicht genannt, der einzige "sinnvolle" Grund könnte eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation. Die ist allerdings seit 2 Jahren im Großen und Ganzen unverändert schwierig und der Bank auch seit 2 Jahren bekannt.

Darf ein Girokonto (Guthabenkonto, 2x ec-Karte, keine Kreditkarten) ohne jede Ankündigung gelöscht werden?

14. April 2015 | 18:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Kann ich die Verrechnung der Zahlungseingänge verhindern, insbesondere da mir eine Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt wurde?"



Zunächst einmal sollten Sie der Verrechnung nachweisbar widersprechen und darauf hinweisen, dass die fristlose Kontokündigung rechtswidrig sein dürfte.

Im Falle der Verrechnung sollten Sie sich dann gerichtlicher Hilfe (Eilverfahren) bedienen, um die Verechnung rückgängig zu machen, indem Sie zuvor der Bank nachweisbar eine Frist von 7 Tagen zur Freigabe der eingegangenen Zahlungen setzen. Wenden Sie sich dazu dann nach Ablauf dieser Frist sinnvollerweise an einen Anwalt vor Ort.



Frage 2:
"Ist die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung in der Form möglich?"



Ja, aber nur unter den Voraussetzungen des § 498 BGB , die aber nach Ihrer Schilderung nicht vorliegen, wenn man Ihnen vor der Fristsetzung bereits die fristlose Kündigung erklärt hat. Außer natürlich, wenn die Erklärung nach § 498 Satz 1 Nr. 2 BGB in den drei zuvor zugegangenen Mahnungen erfolgt ist, was ich nach dem Gesamtzusammenhang annehme.



Frage 3:
"Darf ein Girokonto (Guthabenkonto, 2x ec-Karte, keine Kreditkarten) ohne jede Ankündigung gelöscht werden?"


Ja, nach § 314 BGB schon, wenn ein sog. wichtiger Grund vorläge.

Dies darf hier nach Ihrer Schilderung doch bezweifelt werden, sodass grundsätzlich nur eine ordentliche Kündigung nach § 675 h II BGB in Betracht käme. Hierbei darf die Kündigungsfrist zwei Monate nicht unterschreiten.





Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-



Rechtsanwalt Raphael Fork

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