Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Kann ich die Verrechnung der Zahlungseingänge verhindern, insbesondere da mir eine Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt wurde?"
Zunächst einmal sollten Sie der Verrechnung nachweisbar widersprechen und darauf hinweisen, dass die fristlose Kontokündigung rechtswidrig sein dürfte.
Im Falle der Verrechnung sollten Sie sich dann gerichtlicher Hilfe (Eilverfahren) bedienen, um die Verechnung rückgängig zu machen, indem Sie zuvor der Bank nachweisbar eine Frist von 7 Tagen zur Freigabe der eingegangenen Zahlungen setzen. Wenden Sie sich dazu dann nach Ablauf dieser Frist sinnvollerweise an einen Anwalt vor Ort.
Frage 2:
"Ist die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung in der Form möglich?"
Ja, aber nur unter den Voraussetzungen des § 498 BGB
, die aber nach Ihrer Schilderung nicht vorliegen, wenn man Ihnen vor der Fristsetzung bereits die fristlose Kündigung erklärt hat. Außer natürlich, wenn die Erklärung nach § 498 Satz 1 Nr. 2 BGB
in den drei zuvor zugegangenen Mahnungen erfolgt ist, was ich nach dem Gesamtzusammenhang annehme.
Frage 3:
"Darf ein Girokonto (Guthabenkonto, 2x ec-Karte, keine Kreditkarten) ohne jede Ankündigung gelöscht werden?"
Ja, nach § 314 BGB
schon, wenn ein sog. wichtiger Grund vorläge.
Dies darf hier nach Ihrer Schilderung doch bezweifelt werden, sodass grundsätzlich nur eine ordentliche Kündigung nach § 675 h II BGB
in Betracht käme. Hierbei darf die Kündigungsfrist zwei Monate nicht unterschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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