Hausschwamm nach Hauskauf / Arglist bei bekannten Feuchtigkeitsschäden?
vom 20.2.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
In dem Kaufvertrag wird erklärt, dass "versteckte Sachmängel nicht bekannt sind" (s.u.). ... Hierzu hat nach unserer Kenntnis das OLG Koblenz im Urteil vom 16.09.2014 – 3 U 438/14 - Folgendes ausgeführt: Zitat: Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. ... Sie belaufen sich auf insgesamt ca.18.000 € Der Verkäufer wird spätestens zu 01.10.2018 auf das Hausgeldkonto 46.000 € einbezahlen.( dies ist auch in Ihrem Kaufvertrag verbrieft).