Sehr geehrter Ratsuchender,
nur dann, wenn das gebrauchte Kfz von einen Verbraucher an einen anderen Verbraucher (von Privat an Privat) verkauft wird, ist ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Mängel noch möglich. Anders verhält es sich, wenn das gebrauchte Kfz von einem Händler an einen Verbraucher verkauft wird. Dieser muss mindestens ein Jahr für Mängel am Fahrzeug Gewähr leisten.
In Ihrem Fall ist damit die Haftungsausschlußklausel im Kaufvertrag unwirksam. Der Händler muß bei einem Sachmangel, der keinen üblichen Verschleiß darstellt, Gewähr leisten. Ein nicht zu öffnender Kofferraum stellt in jedem Fall einen Sachmangel dar, dessen Beseitigung Sie von dem Händler verlangen können.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Danke für Ihre Antwort. Das Problem ist jetzt, daß der Händler behauptet, gar kein Händler zu sein - obwohl er dauernd Autos von seinem Parkplatz weg verkauft.... Ab wann ist denn ein Händler ein Händler (will meinen gewerblich), bis zu welchem Umfang ist der Verkauf von KFZ Privatverkauf? Mir kommt es so vor, als ob es da eine Grauzone gäbe... Gruss, VH
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
ist, wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierbei nicht erforderlich. Wann die Grenze zur Unternehmereigenschaft überschritten ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es gibt daher tatsächlich auch eine "Grauzone".