Hallo, ich benötige eine Auskunft für folgenden Fall:
Ich habe vor 2 Monaten ein 4 Jahre altes Motorrad vom Erstbesitzer gekauft. Das war mit einem Motorschaden und einem verbogenen Kupplungshebel angeboten worden. Diese beiden Punkte sind auch im Kaufvertrag aufgeführt. Ich habe diese Motorrad abgeholt, den Motor wieder instandgesetzt ( Kosten rund 1100.-), den Kupplungshebel erneuert und wollte frischen TÜV machen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, das an der vorderen Bremse schwerwiegende Manipulationen durchgeführt worden sind. So wurden an der Bremszange defekte Gewinde einfach aufgebohrt und die originalen Gewindestifte mit dickeren Schrauben und Muttern ersetzt. Dadurch ist es auch nicht mehr möglich, die originalen Bremsbelege einzusetzen. Diese müssen ebenfalls aufgebohrt werden. Diese Manipulation muss schon vor einiger Zeit vorgenommen worden sein, da die Schrauben bereits stark verrostet und die eingesetzten, ebenfalls aufgebohrten Bremsbelege total abgefahren sind. Der Verkäufer des Motorrades sagte mir nun aber, das er davon nichts wüsste und selbst am Motorrad nichts schrauben würde. Er könne sich das nicht erklären.
Welche Möglichkeiten habe ich denn nun?
Eine neue Bremszange für dieses Modell kostet rund Euro 350.-, gebraucht habe ich nichts gefunden, da dieses Modell noch ziemlich neu und nicht sehr verbreitet ist.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Hier ist zunächst zu untersuchen, ob Ihnen überhaupt Sachmangelgewährleistungsansprüche zustehen, weil § 442 BGB
diese bei Kenntnis des Käufers ausschließt. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis – die nicht ausreichende Besichtigung vor dem Kauf fällt ggf. hierunter, sofern Sie die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß vernachlässigt haben - verlangt § 442 Abs. 2 BGB
, dass der Verkäufer Ihnen den Riss arglistig verschwiegen hat. Dann muss der Verkäufer den Riss gekannt oder zumindest für möglich gehalten haben, was Sie darlegen und beweisen müssen. Im Rahmen dieser Plattform ist eine abschließende Einschätzung nicht möglich.
Da der Verkäufer jedoch als „Erstbesitzer" der einzige Eigentümer des Motorrades gewesen ist, spricht viel daür, dass er die Manipulation zumindest kennen musste und daher Arglist vorliegt.
Wenn aber ein arglistig verschwiegener Mangel vorliegen sollte, können Sie den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern (er hat insofern zwei Versuche). Erst wenn diese fehlschlagen sollte, können Sie den Mangel anderweitig beheben lassen und dann Schadenersatz verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht