Jetzt hat sich nach 8 Jahren ein Miteigentümer gemeldet, der seinen Stellplatz bisher immer vermietet hat und nie selbst dort geparkt hat, und verlangt, dass ich 10D unverzüglich räumen solle, weil er diesen Parker ab sofort neu vermietet hat und aufgrund der Höhe des Fahrzeugs seines Mieters auch genau diesen Parkplatz benötigt. ... Meine Frage: Muss ich tatsächlich den Stellplatz unverzüglich räumen, oder gibt es in diesem Fall eine Art Gewohnheitsrecht, und der Miteigentümer muss mir zumindest eine angemessene Frist lassen, um den Parker zu räumen (er verlangt nach 8 Jahren die unverzügliche Räumung)?