Laut Aussage zweier Angestellter des Unternehmens sollten zwischen Zugang der Baugenehmigung und Baubeginn in Form der Erdarbeiten "im Mittel vier bis fünf Wochen" vergehen, was man bei Bekannten von uns, die ihr Haus ebenfalls von diesem Unternehmen haben errichten lassen, vor 7 Jahren auch durchgeführt hatte. ... Der Geschäftsführer des Unternehmens verschob den Beginn jedoch trotz Nachfrage und Aufforderungen, mit den Arbeiten früher zu beginnen, ohne Nennung von Gründen auf die KW 03/2018 und weigert sich bislang die Ursachen für den langen Zeitraum zu benennen. ... Muss das Unternehmen für die zusätzlichen Kosten aufkommen, die uns durch die Verzögerungen (Bereitstellungszinsen, Miete, ggf. wegen Fristüberschreitung Entfall einer staatlichen Förderung) entstehen werden und ab wann wäre das nach üblicher Rechtssprechung der Fall.