Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Zum ersten Teil Ihrer Frage (Landesbank NRW)
Grundsätzlich ist das Land NRW rechtlich nicht verpflichtet, eine Landesbank zu haben. Letztlich handelt es sich bei der WestLB um eine Bank, wie jede Andere mit dem einzigen Unterschied, dass das Bundesland Mehrheitseigner ist.
Für die Fähigkeit des Landes, Schulden zu machen, ist die Existenz einer Landesbank nicht erforderlich.
Das Bundesland selbst kann, vertreten durch die Landesregierung, prinzipiell wie jeder Privatmann und jedes Unternehmen Kredite bei anderen Banken aufnehmen und so neue Schulden machen.
Was die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort NRW angeht, so kann ich Ihnen diese Frage als Rechtsanwalt nicht beantworten. Hierzu müssten Sie einen Volkswirt befragen.
Daran schließt sich auch direkt die Antwort auf Ihre Frage nach der Finanzierung der Modernisierung der Gefängnisse an: Hierfür wird die Landesbank nicht benötigt. Sie hätte zwar Kredite geben können, dies können aber genauso woanders beschafft werden.
2. Zum zweiten Teil Ihrer Frage (Haftbedingungen)
In der Tat ist es so, dass das Grundgesetz basierend auf dem Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem folgend auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs festlegt, dass der Staat unter allen Umständen dafür zu sorgen hat, dass die Strafvollstreckung in einem Rahmen abläuft, der Menschenwürdig ist.
Tut er dies nicht, so muss die Strafvollstreckung zumindest dann unterbrochen werden, wenn keine andere Möglichkeit einer menschenwürdigen Unterbringung besteht.
Zu prüfen wäre also vor einer vorübergehenden Unterbrechung der Strafhaft in jedem Fall, die Möglichkeit der Verlegung in eine andere Zelle derselben JVA oder auch die Unterbringung in einer anderen JVA.
Ist dies Möglich so wäre der Häftling – zumindest vorübergehend – zu entlassen, bis eine menschenwürdige Strafvollstreckung möglich ist.
Allerdings wird das Ende der Landesbank wohlkeinerlei Auswirkungen auf die Finanzierung der Modernisierung und des Neubaus von JVA haben (s.o.).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Vielen Dank
Da die die Fragen zum ausgeloggten Betrag angenommen haben, bitte ich auch alle zu beantworten :
Zumindest das mit der WestLB kann so nicht ganz stimmen, immerhin hat die WestLB viele Kredite vergeben, wenn diese nun fehlt kann sich dasLland mangels Wettbewerb im Bankensektor auch nicht mehr so billig Kredite holen.
Insofern bitte ich nochmals um Beantwortung meiner Frage, ob die Landesbank wichtig ist und ob es ohne dieser das Land NRW abhängig werden könnte .
Da dies eine Frage für ein Anwalt ist, der sich mit Wirtschaftsrecht auskennt, wäre es sicher möglich diese zu beantworten.
Hinsichtlich folgender Aussage erklärt sich mir ihre Intention nicht.
Sie schreiben das ich einen Volkswirt fragen soll, münden dann aber ihre Azssage in einer Antwort :
"Daran schließt sich auch direkt die Antwort auf Ihre Frage nach der Finanzierung der Modernisierung der Gefängnisse an: Hierfür wird die Landesbank nicht benötigt. Sie hätte zwar Kredite geben können, dies können aber genauso woanders beschafft werden.
2. Zum zweiten Teil Ihrer Frage (Haftbedingungen)
In der Tat ist es so, dass das Grundgesetz basierend auf dem Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem folgend auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs festlegt, dass der Staat unter allen Umständen dafür zu sorgen hat, dass die Strafvollstreckung in einem Rahmen abläuft, der Menschenwürdig ist. ..."
Ich fand im übrigen zur Finazierung der NRW Staatskasse einen Beitrag der bestätigt das die WestLB NRW finanziert, offenbar ist der Teil ihrer Antwort da falsch, ich bitte daher dies nochmal nachzurecherchieren:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15680633.html
Sowie ein Bericht zur Finanzierung durch die WestLB
Da es dich hier auch umnEU Vorschriften handelt, bitte ich meine Fragen zu beantworten, da ich sie zum
Betrag in einer Frage hier unter FEA zusammen gestellt habe und mich interessiert
http://www.westlb.de/cms/sitecontent/westlb/westlb_de/de/firmenkunden/Energie/struk/masp.standard.gid-N2FkNDZmMzU4OWFmYTIyMWM3N2Q2N2Q0YmU1NmI0OGU_.html
Vielen Dank
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.06.2011 22:46:53
Vielen Dank
Da die die Fragen zum ausgeloggten Betrag angenommen haben, bitte ich auch alle zu beantworten :
Zumindest das mit der WestLB kann so nicht ganz stimmen, immerhin hat die WestLB viele Kredite vergeben, wenn diese nun fehlt kann sich dasLland mangels Wettbewerb im Bankensektor auch nicht mehr so billig Kredite holen.
Insofern bitte ich nochmals um Beantwortung meiner Frage, ob die Landesbank wichtig ist und ob es ohne dieser das Land NRW abhängig werden könnte .
Da dies eine Frage für ein Anwalt ist, der sich mit Wirtschaftsrecht auskennt, wäre es sicher möglich diese zu beantworten.
Hinsichtlich folgender Aussage erklärt sich mir ihre Intention nicht.
Sie schreiben das ich einen Volkswirt fragen soll, münden dann aber ihre Azssage in einer Antwort :
"Daran schließt sich auch direkt die Antwort auf Ihre Frage nach der Finanzierung der Modernisierung der Gefängnisse an: Hierfür wird die Landesbank nicht benötigt. Sie hätte zwar Kredite geben können, dies können aber genauso woanders beschafft werden.
2. Zum zweiten Teil Ihrer Frage (Haftbedingungen)
In der Tat ist es so, dass das Grundgesetz basierend auf dem Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem folgend auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs festlegt, dass der Staat unter allen Umständen dafür zu sorgen hat, dass die Strafvollstreckung in einem Rahmen abläuft, der Menschenwürdig ist. ..."
Ich fand im übrigen zur Finazierung der NRW Staatskasse einen Beitrag der bestätigt das die WestLB NRW finanziert, offenbar ist der Teil ihrer Antwort da falsch, ich bitte daher dies nochmal nachzurecherchieren:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15680633.html
Sowie ein Bericht zur Finanzierung durch die WestLB
Da es dich hier auch umnEU Vorschriften handelt, bitte ich meine Fragen zu beantworten, da ich sie zum
Betrag in einer Frage hier unter FEA zusammen gestellt habe und mich interessiert
http://www.westlb.de/cms/sitecontent/westlb/westlb_de/de/firmenkunden/Energie/struk/masp.standard.gid-N2FkNDZmMzU4OWFmYTIyMWM3N2Q2N2Q0YmU1NmI0OGU_.html
Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Häftling verlegt werden kann, dass wärd ja dann rechtzeitig und automatisch passiert, denn die JVA Direktoren kennen sicher auch die Gesetze dazu und wie soll ein Land wie NRW das ohne geeignete Bank noch machen ?
NRW hat Sicherheiten bei der WestLB gehabt und ist nun fast pleite
Vielen Dank
Vielen Dank
Da die die Fragen zum ausgeloggten Betrag angenommen haben, bitte ich auch alle zu beantworten :
Zumindest das mit der WestLB kann so nicht ganz stimmen, immerhin hat die WestLB viele Kredite vergeben, wenn diese nun fehlt kann sich dasLland mangels Wettbewerb im Bankensektor auch nicht mehr so billig Kredite holen.
Insofern bitte ich nochmals um Beantwortung meiner Frage, ob die Landesbank wichtig ist und ob es ohne dieser das Land NRW abhängig werden könnte .
Da dies eine Frage für ein Anwalt ist, der sich mit Wirtschaftsrecht auskennt, wäre es sicher möglich diese zu beantworten.
Hinsichtlich folgender Aussage erklärt sich mir ihre Intention nicht.
Sie schreiben das ich einen Volkswirt fragen soll, münden dann aber ihre Azssage in einer Antwort :
"Daran schließt sich auch direkt die Antwort auf Ihre Frage nach der Finanzierung der Modernisierung der Gefängnisse an: Hierfür wird die Landesbank nicht benötigt. Sie hätte zwar Kredite geben können, dies können aber genauso woanders beschafft werden.
2. Zum zweiten Teil Ihrer Frage (Haftbedingungen)
In der Tat ist es so, dass das Grundgesetz basierend auf dem Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem folgend auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs festlegt, dass der Staat unter allen Umständen dafür zu sorgen hat, dass die Strafvollstreckung in einem Rahmen abläuft, der Menschenwürdig ist. ..."
Ich fand im übrigen zur Finazierung der NRW Staatskasse einen Beitrag der bestätigt das die WestLB NRW finanziert, offenbar ist der Teil ihrer Antwort da falsch, ich bitte daher dies nochmal nachzurecherchieren:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15680633.html
Sowie ein Bericht zur Finanzierung durch die WestLB
Da es dich hier auch umnEU Vorschriften handelt, bitte ich meine Fragen zu beantworten, da ich sie zum
Betrag in einer Frage hier unter FEA zusammen gestellt habe und mich interessiert
http://www.westlb.de/cms/sitecontent/westlb/westlb_de/de/firmenkunden/Energie/struk/masp.standard.gid-N2FkNDZmMzU4OWFmYTIyMWM3N2Q2N2Q0YmU1NmI0OGU_.html
Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Häftling verlegt werden kann, dass wärd ja dann rechtzeitig und automatisch passiert, denn die JVA Direktoren kennen sicher auch die Gesetze dazu und wie soll ein Land wie NRW das ohne geeignete Bank noch machen ?
NRW hat Sicherheiten bei der WestLB gehabt und ist nun fast pleite
Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Zu Ihrer Frage der Wichtigkeit der Landesbank:
Wirtschaftlich mag eine Landesbank sicher ein bedeutender Faktor sein, rechtlich erforderlich ist die jedoch nicht.
Auch die Gefahr einer Abhängigkeit ist so nicht zu erkennen, da das Land NRW auch eventuelle von der WestLB gewährte Kredite hätte zurückzahlen müssen.
Bezüglich des von Ihnen erwähnten Artikels aus dem Nachrichtenmagazin möcht ich darauf hinweisen, dass dieser mehr als 11 Jahre alt ist und auf die rechtliche Bewertung Ihrer Fragen keinen Einfluss hat.
Meines Erachtens wird der Wettbewerb im Bankensektor durch das Verschwinden lediglich einer Bank auch nicht derart beeinrächtigt, dass das Land NRW keine günstigen Kredite mehr bekommt
Es sei noch erwähnt, dass bereits durch die WestLB vergebene Kredite an das Land oder auch an andere Kreditnehmer nicht plötzlich wegfallen, nur weil die Bank verkauft bzw.zerschhlagen wird. Diese Kredite werden von den Käufern der Bank praktisch mitgekauft und laufen daher weiter.
Die von Ihnen zitierte Entscheidung des Bundeverfassungsgerichts zur menschenwürdigen Haftbedingungen stützt sich im Übrigen ausschließlich auf das Grundgesetz und nicht auf europarechtliche Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt