Konzernmacht zu Lasten des (durchsetzbaren) Arbeitnehmerrechts
Ausgangslage: - Arbeitnehmer A ist seit 1.1.05 Verkäufer in Teilzeit (20 h) in einem bekannten, großen Lebensmitteldiscount. - A befand sich bis einschließlich 3.05 in der Probezeit, welche überstanden ist. - A befindet sich anzunehmenderweise (er hat nichts unterschrieben) seit anzunehmenderweise Ende 3.05 (siehe ´Hintergrund´) in der 6-wöchigen Einarbeitungszeit zum Stellvertretenden Filialleiter. ... Gehaltsaufstockung auf 100%) ist dabei völlig zweitrangig für A. - A fürchtet um Glück und Gesundheit und wird die Zusatzvereinbarung nicht unterschreiben. - A befürchtet ob seiner Weigerung Nachteile , die ihn den Job (Verkäufer, 20h) kosten werden sollen, der Art, dass sie schwer rechtlich anfechtbar sein werden. ... Es verunsichert ihn das Gerücht, dass eigentlich nur Führungskräfte eingestellt, und bloße Verkäufer nicht benötigt würden. - In 2.05 wird A kommentarlos zu einer Schulung geschickt, die nur für Filialleiter und Stellvertretende Filialleiter relevant ist. - Später in 2.05 liegt kommentarlos ein Packen Blätter im Pausenraum, der sich aus Einarbeitungsplänen, Blanko-Absichtserklärungen über Einarbeitung zur Führungskraft und verschiedenen Anweisungen für Führungskräfte zusammensetzt.