Guten Tag, ich habe (als Freiberufler) ein Büro angemietet. Die Heizkosten sind pauschal veranschlagt worden: "Die monatliche Warmmiete ist eine Pauschalsumme, bestehend aus xxx,- € Mietzins und xxx,- € für Nebenkosten, Fußbodenheizung und alle gesetzlichen Abgaben, zuzüglich Mehrwertsteuer von xxx €." Bei der Übergabe des Büroraums habe ich gefragt, ob es einen Zähler für die Heizung im Büroraum gibt, der notiert werden sollte und ob hier eine Ausnahme für die Heizkostenverordnung vorliegt (was durchaus möglich ist aufgrund dessen, dass der Vermieter im Haus wohnt, ich nehme jedoch an, der Vermieter weiß es schlichtweg nicht).