Privatschule - Vertrag kündigen und trotzdem volles Schulgeld?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende eines Schuljahres möglich(erstmals zum 31.08.2017), bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... (Salvatorische Klausel) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. ... Hierbei handelt es sich zum Großteil um übernommene Klauseln des Vertrages.