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Untermietvertrag unmöbeliertest Zimmer - Kündigungsfrist?

15. Februar 2021 19:08 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin Untermieter für ein nichtmöbeliertes Zimmer.

In dem Vertrag den ich unterschrieb steht, daß der (Haupt)Vermieter mit einer Frist von 2 Wochen Kündigen kann.
Gleichzeitig habe ich eine Frist von 3 Monaten einzuhalten.

Ist die Frist für den Vermieter wirklich nur 2 Wochen?

15. Februar 2021 | 19:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Kündigungsfrist von 2 Wochen wäre nur zulässig, wenn das Zimmer möbliert untervermietet wurde.

Wurde das Zimmer unmöbliert untervermietet hat der Hauptmieter als Vermieter grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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