Frage in Kategorie: Sozialversicherungsrecht Betreff: Editieren Beitragsfestsetzung freiwillige GKV durch Einkommen aus Vermietung und Ver Text: Editieren Sachverhalt: - Selbstständig seit 2009, ledig, - Die GKV (TK) hat den Höchstbeitrag festgesetzt (344 €) - Wohnung und Arbeit in eigener Immobilie (ca.95) qm - Ein (kleiner) Teil der Wohnung wird an die eigene Firma untervermietet. - lt. Steuerbescheid 2009 u. 2010 wurde ein Einkommen von 11.000 € festgestellt - davon entfallen ca. 5500 € auf Einkommen aus Vermietung und Verpachtung eines Teils der eigenen Wohnung. - Im Juni 2012 wurde Antrag auf Betragsermäßigung gestellt. - Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, „... dass Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen". - Umgehend wurde Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt, welche nicht verwertbar, (da der vermietete Teil Teil der selbst genutzten Wohnung) ist. - Der Widerspruch wurde abgelehnt mit dem Hinweis auf §7 BVSzGs Abs. 4 Nr. 3 - Erneuter Widerspruch mit dem Hinweis, , dass gem §7 Abs. 4 Z.3 die Beitragsminderung nach Satz 1 nicht wg. Vermietung/Verpachtung ausgeschlossen werden darf, wenn eine Verwertung des Objektes unzumutbar ist.