Kündigung einer Mitarbeiterin im Kleinbetrieb
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Beim ersten Kind sagte ich ihr per Telefon das ich sie nicht mehr bräuchte und ob sie einverstanden sei das wir es so regeln anstatt vor das Gewerebaufsichtsamt ziehen zu müssen wegen Kündigung während der Elternzeit. ... Meine MItarbeiterin nahm sich dann einen Rechtsanwalt auf Staatshilfe und die Frau vom Amt wollte zu dem Zeitpunkt keine KÜndigung aussprechen, da sie bereits 2 anderen Verfahren mit Anwalt vor Gericht ausfechtete. ... Letztendlich schrieb der Anwalt dann : Ein besonderer Fall im Sinne des BEEG kann vorliegen wenn die wirtschaftliche Existenz des Arbeitgebers durch die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nach Beednigung der Elternzeit unbillig erschwert wird, so dass er in der Nähe der Existenzgefährdung kommt weil: Die Arbeitnehmerin in einem Betrieb mit in der Regel 5 oder weniger Arbeitnehmer ausschliesslich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt ist und der AG zur Fortführung des Betriebes dringend auf eine Ersatzkraft angewiesen ist die er nur einstellen kann wenn er ihr einen unbefristeten Arbeitsvertag abschliesst.oder der Ag wegen Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nach Beendigung der Elternzeit keine enstsprechend qualifizierte Ersatzkraft für einen nur befristeten Arbeitsvertrag findet und deshalb mehrere Arbeitsplätze wegfallen müssen.