Vertrag durch einen Anwalt prüfen lassen. ... Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, Angaben über sein Einkommen zu machen, wie beispielsweise gegenüber dem Finanzamt, der Agentur für Arbeit oder gegenüber einer sonstigen staatlichen Stelle. (4) Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses. § 14 Vertragsänderungen (1) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages (einschließlich dieser Klausel) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. (2) Alle zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind durch den Abschluss dieses Vertrages überholt. § 15 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.