Ein zusätzliches Widerrufsrecht für den Vertrag wurde ebenfalls mündlich zugesichert für den Fall, dass eine Baugenehmigung für unser Haus nicht zustande käme bzw. dass wir keine Finanzierung auf die Beine stellen können. ... Zeit um den Vertrag im Detail zu lesen bekamen wir nicht. Im Vertragswerk, welches uns nun per email vorliegt sieht die Sache aber folgendermaßen aus: „§ 2.1 ….Der durch die Verkäuferin bestätigte Arbeitsbeginn wird unverbindlich, wenn die Gesamtpreisforderung nicht sechs Wochen vor dem Termin erfüllt und gleichzeitig die Baugenehmigung vorgelegt wird..... § 2.4 ----Verzögert sich der Arbeitsbeginn am Bauort um mehr als drei Monate gegenüber dem gewünschten Arbeitsbeginn, ohne dass dies durch die Verkäuferin zu vertreten wäre, erhöht sich der Kaufpreis um 0,6% pro Monat des verzögerten Beginns..... § 4.1 ...Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Käufer keine Baugenehmigung für ein Wohnhaus erlangen kann bzw. dass der Käufer auch keine Finanzierungsbestätigung des MMM Finanzierungsservice GmbH erlangen kann. § 7.2 ...Der Käufer entrichtet den Restkaufpreis spätestens 6 Wochen vor dem durch die Verkäuferin bestätigten Arbeitsbeginn am Bauort. §8 ...Die Verkäuferin hat Anspruch auf Durchführung dieser gemeinsamen Endabnahme binnen Wochenfrist nach ihrer Mitteilung der Fertigstellung gegenüber dem Käufer."