Ich hatte einen Verkehrsunfall mit einem LKW als Gegner, wobei mein 12 Jahre alter PKW Totalschaden erlitt und ich Abschlepp-/Entsorgungskosten von ca. 380 Euro hatte, der LKW hatte keinen Schaden. ... Frage nun: Ist nicht, wenn der Unfallschuldige wie in diesem Fall nicht festgestellt werden kann, mein Gegner zu 50% Schuld, und muß mir daher nicht die gegnerische Versicherung 50% meines Schadens ersetzen?! Nur wenn die Antwort auf diese Frage Ja lautet, würde ich noch gern zusätzlich etwas fragen, für 10 Euro mehr, dachte ich (bei "Nein" bzw. auch wenn die Antwort auf die kommende Frage "Nichts" wäre, würde ich es gern bei den 20 Euro Beratungskosten belassen, wenn möglich, weil ich dann ja bei der Sache leer ausgehen würde): Was/Wieviel kann ich dann von der gegnerischen Versicherung bekommen?