Kürzung Kindergeld wegen Vollzeitbeschäftigung - Zivildienst
vom 23.8.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Guten Tag, meinem Enkel wird ab Juni 2007 das Kindergeld, von der Familienkasse Tauberbischofsheim verweigert, weil er nach Aussage und Annahme des Amtes, angeblich einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht und daher nicht als Kind ohne Ausbildungsplatz berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus wurde von der Familienkasse Tauberbischofsheim im Juli abgelehnt, angeblich habe man an der Entscheidung nicht mitgewirkt, obwohl zuvor viermal über eine sogenannte Hotline angerufen wurde, leider war dann jedesmal eine andere Person am Apparat die behauptete es mache nichts, wenn sich die Anmeldungsbestätigung der Uni verzögere. Gegen diese Entscheidung wurde fristgemäß Einspruch erhoben, so dass es jetzt, unter Erweiterung auf die Ablehnung des Kindgeldanspruches, es zu einer Einspruchsentscheidung gekommen ist, trotz, dass inzwischen die Annahmebestätigung von der Uni Karlsruhe vorgelegt wurde, als nachgewiesen wurde, dass eine dauernde Beschäftigung gar nicht die Absicht war.