muss 2008-Teil der Heizkostenabrechnung bezahlt werden ?
vom 20.6.2010
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Guten Tag, ich habe seit dem 01.09.2008 in Berlin eine Wohnung gemietet. In 02/2010 habe ich die erste Heizkostenabrechnung erhalten für den vom Vermieter in der Rechnung festgesetzten Abrechnungszeitraum 01.05.2008 - 30.04.2009, wobei ich in meinem Mietvertrag keine Festlegung von Abrechnungszeiträumen finden kann. ... Im Mietvertrag steht: "Die Abrechnung gegenüber dem Mieter erfolgt durch den Vermieter, sobald die Abrechnungsunterlagen der eingeschalteten Abrechnungsfirma beim Vermieter vorliegen."