Hallo, Ich habe vor acht Wochen von einem Händler ein gebrauchtes KFZ erworben, dass kurz nach dem Kauf erhebliche Mängel zeigte, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen haben müssen, aber nicht erkannt und/oder auf dem Kaufvertrag vermerkt wurden. Da ich freiberuflich tätig bin wählte der Verkäufer einen Kaufvertrag aus, der sich von einem Gewerbe an ein anderes Gewerbe richtet und damit jegliche Gewährleistung ausschliesst. Ist dies in meinem Fall richtig oder kann ein solcher Vertrag nur zwischen artverwandtem Gewerbe geschlossen werden (KFZ-Händler verkauft an KFZ-Händler)?