Wie Sie sicherlich wissen, ist dies dann mit Kosten verbunden. ... Falls wir bis dahin keinen Geldeingang feststellen konnten, werden wir die Rückbuchung bei unserer Bank veranlassen, die evtl. anfallenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. ... Der beste Satz in dem Schriftverkehr war: „Bitte sehen Sie von weiteren schriftverkehr ab, da wir diesen nicht mehr beantworten werden.“ Nun meine Frage: Bin ich befugt anhand der oben genannten Tatsache das Geld zurück zu überweisen lassen, habe ich gar die Möglichkeit über einen Anwalt der ***** eine Abmahnung zu schicken, oder muss ich knapp 100€ (inkl.