Vereinbart wurde auch, daß neben dem vereinbarten Mietzins auf die Dauer des Mietverhältnisses noch folgende Kosten zu tragen sind: sämtliche ordentlichen und außerordentlichen öffentlichen Abgaben und Lasten einschließlich Grund- und Gebäudesteuer, die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr, Straßen- und Schornsteinreinigung, Gebühren für Kabel, Radio und Fernsehen, sowie die Kosten für die Gebäudeversicherung einschließlich etwaiger Haftpflicht- und Inhaltsversicherungen. ... Nun wollte ich unsere Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, bräuchte diesbezüglich jedoch Hilfestellung: 1.