Diese Beinhaltet folgende Punkte: 1. es, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiederhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € unter Ausschluß der Einrede der Vorausklage und unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, a) das Zeichen/die Bezeichnung ***** für alkoholische Getränke (ausgenommen Biere) direkt oder indirekt zu nutzen, 2. allen Schaden zu ersetzen, der durch die unberechtigte Nutzung des Namen ***** entstanden ist oder noch entstehen wird, 3. ... Muß meine Frau zahlen, obwohl es nicht um kommerzille Werbung in diesem Sinne, sondern eigentlich um eine Information für Besucher unserer Webseite sein soll.