Das Finanzamt pfändete im August zuerst alle Beträge des Kontos ( mit Abfangsbestand und den auf- geführten Eingängen), ca € 2300,- Die Mitteilung an die Auszahlungsstelle der Renten für September auf Auszahlung auf ein neuangelegten Kontos meiner Frau wurde aus zeitlichen Gründen nicht mehr entsprochen. Nach Geldeingang Anfang September wurden auch diese Beträge gepfändet, insgesamt ca. € 5.300,- Ein Antrag von uns auf teilweise Rückerstattung für Grundsicherung, Pflegekraft meiner Frau und dringend benötigtem Rollstuhl (von der Krankenkasse abgelehnt, weil der Anschaffungsbetrag angeblich zu hoch) wurde abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass mindestens für die Grundsicherung ein Betrag erstattet werden muß, andernfalls bleibt nur das Sozialamt und Grundsicherung beantragen.