verspätete Kautionsverrechnung mit falschem Angebot - was tun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Folgende Problematik: -eine Altbauwohnung zum 01.10.2004 bezogen -fristgerechte Kündigung per Einschreiben am 20.09.12 zum 30.12.2012 (keine Kündigungsbestätigung erhalten), Auszug schon zum 06.12.12 (Fotos von allen Räumen vorsichtshalber gemacht) -keine Information/Rückmeldung vom Vermieter (VM) - dieser auch telefonisch mehrfach nicht (wollend) erreichbar -nach angeblich mehreren Anrufversuchen und angeblich 4 nicht zustellbaren Briefen seitens VM (jedoch mit funktionierendem Nachsendeauftrag bei der Post) - Brief vom Obergerichtsvollzieher (OGV) mit Aufforderung zur Schlüsselübersendung (der Brief jedoch dann gleich ankommt) -daraufhin telefonischer Kontakt mit VM mit bitte um persönlicher Wohnungsübergabe mit Protokoll -nach mehreren Ausreden über eine gerade nicht mögliche persönliche Übergabe der Wohnung seitens VM, Schlüssel per Einschreiben (am 16.01.13 erhalten) dem VM zukommen lassen -am 12.02.13 Post vom OGV mit neun DIN-A4-seitiger Mängelbeseitigungsaufforderung (fach- und sachgerecht gemäß Vorschriften des Malerhandwerks) mit Frist zum 27.02.13 erhalten -darin enthalten komplette Sanierung/Renovierung der 2-Raum-Altbauwohnung 68m² (alle Altbaukastendoppelfenster + Balkontür (zusammen 30-flügelig), alle Fensterbretter + neueres Küchenfenster, 5 Innentüren, alle alten Glieder-Heizungskörper inkl.