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Kündigung der Zusammenarbeit auf Basis einer falschen Behauptung

12. Juni 2015 17:13 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Herr Fachanwalt,

ich bitte Sie um Ihren fachlichen Rechtsbeistand zum folgenden Fall:

1) Vorgeschichte

Meine Tochter ist 12 Jahre in der 6. Klasse in Gymnasium und eine begeisterte Theater Schauspielerin und Mitglied der Jugend –Theater. Sie hat nach einem Film Casting bei einem Film Verein am 02.03.2015 eine Zusage (am 05.03.2015) für die Rolle als Haupt-Darstellerin bekommen.

Der Film ist ein Kurz-Film und die Darsteller werden nicht vergütet. Auf Antrag wird das Film-Produktionsteam mit öffentlichem Fördermittel unterstützt. Die Unterstützung vom Kultur Amt dient dazu den jungen und talentierten Menschen (Regisseuren, Schauspieler, Film-Techniker usw.) für die Film-Welt zu fördern und zu begeistern.

Nach der Zusage der Regisseurin fanden in der Zeit vom 05.03.2015 bis 30.05.2015 drei Probe- Gesprächstermine statt und es wurde mit meiner Tochter einen Werbefilm für die Beantragung des öffentlichen Fördermittels gedreht. Der Antrag wurde vom Kultur Amt in April 2015 wegen verspäteter Zustellung abgelehnt. (Diese Info haben wir erst jetzt auf Anfrage beim Kultur Amt erfahren.)

Während der letzten drei Monate wurden mehr als 30 Emails zwischen uns und der Regisseurin hin und her geschrieben und verteilt und sie hat mehrfach meine Tochter für Ihr Talent hoch gelobt.

Über die gesamte Zeit war die Regisseurin sehr schwer und nur per Email erreichbar. Reaktionszeit auf Anfragen per Emails von mehreren Stunden bis zu drei Tagen. Dieses Problem habe ich mündlich und schriftlich angesprochen. Letztendlich hat die Regisseurin mir am 16.05.2015 eine Kontaktliste mit Ihrer Festnetz-Nummer am Arbeitsplatz und Handy-Nummer von ihrer Assistentin zur Verfügung gestellt.

Der Darsteller-Vertrag des Film-Teams hat sie uns am 16.05.2015 per email übermittelt. Der Vertrag ist befristet für die Zeit vom 15.05.2015 bis 31.07.2015 und beinhaltet eine Klausel über Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag Platzhalter für Unterschriften „Darsteller" und „Produktionsleitung". Der Vertrag wurde nicht an dieser Stelle von beiden Partien unterschreieben. Aber meine Tochter hat in einem email der Regisseurin mitgeteilt, dass sie diese Rolle spielen möchte und wir als ihre Eltern damit einverstanden sind.

2) Vorfall

In der Woche KW 22/2015 war meine Tochter erkältet aber sie wollte unbedingt den vereinbarten Gesprächstermin für Samstag den 30.05.2015 um 11:00 Uhr für das Filmgespräch einhalten. Der Treffpunkt war ca. 23 Kilometer vom unserem Wohnort entfernt.

Leider kamen wir 30 Minuten später, also ca. um 11:30 Uhr, zu dem Treffpunkt an und könnten die Regisseurin nicht mehr treffen. Davor habe ich ca. um 10:43 Uhr von meiner Handy-Nr. aus auf ihre Nummer angerufen und habe die Verspätung angekündigt. Bis zu diesem Zeitpunkt, wusste ich nicht, dass es sich um eine Zentralle Rufnummer ihrer Arbeitsstelle handelt. Ich habe nur gehofft, dass sie ihr Anrufbeantworter telefonisch abhört werden würde.

Am Treffpunkt habe ich ca. um 11:35 Uhr versucht sie über ihre Assistentin zu erreichen. Aber leider die Assistentin war überhaupt über diesen Termin nicht informiert und könnte uns auch dabei nicht helfen. Dabei habe ich sie auch gefragt was überhaupt diese Kontaktlist sein soll, sie nicht über die Termine informieret ist. Dieses Telefongespräch hat grade weniger als 5 Minuten gedauert und es war höflich aber sachlich. Am Ende habe ich sie gebeten irgendwie die Regisseurin zu erreichen und unsere Ankunft am Treffpunkt mitteilen. Sie könnte allerdings nicht versprechen, dass sie die Regisseurin erreichen würden.

Die Regisseurin hat uns 2 Stunden später angemailt und nachgefragt warum sie nicht um 11:00 Uhr erschienen ist. Sie hat aber zu keinem Zeitpunkt versucht mich auf meine Handy-Nummer zu erreichen. Meine Handynummer war ihr, vom ersten Tag an, bekannt.

3) Absage meiner Tochter

Paar Stunde später hat sie mich angemailt und mitgeteilt, dass eine Zusammenarbeit keinen Sinn mehr macht. Diese Entscheidung begründet sie damit, dass ich mit ihrer Assistentin am Telefon gestritten hätte, was absolut nicht gestimmt hat. Wie soll ich auch mit ihr am Telefon streiten, wenn sie überhaupt keine Ahnung vom allen ihren Termine hat. Es ist mir immer noch ein Rätzel warum sie ihre Hand-Nummer für die Kontakt-Aufnahme an uns weitergeleitet hat.

Es ist für mich einfach unbegreiflich wie solche Leute ohne jegliches pädagogisches Fingerspitzengefühl mit Kindern umgehen, wie sie die Kinder mal ganze Zeit hochloben und dann von heute auf morgen in einem tiefen Loch fallen lassen. Damit bricht für die Kinder in diesem Alter eine Welt zusammen und sie können noch nicht verstehen, warum ALLES wegen 30 Minuten Verspätung, die auch übrigens angekündigt war, nicht mehr existiert.

Meine Tochter ist natürlich, wie viele Kinder in dem Alter, sehr sensible und kommt mit dieser Absage nicht zurecht. In diesem Monat schreibt wöchentlich zwei Klausuren und ich muß befürchten, dass sie nicht konzentrieret genüg lernen kann und ihre Noten schlechter ausfallen würden als vor diesem Vorfall.

4) Fragen an Fach-Rechtanwalt

Nun benötige ich Ihren fachlichen Rechtsbeistand zu folgenden Fragen:

a) Wie stehen die Rechte und Pflichten meiner Tochter in Zusammenhang mit dem Vertrag, kurzfristige Absage, falsche Behauptung der Assistentin, unsere Aufwand über drei Monate für die Fahrten zum Treffpunkt?

b) Ist der Darsteller-Vertrag, unter den oben genannten Umständen und ohne Unterschrift, rechtskräftig?

c) Kann/darf die Regisseurin und/oder ihre Assistentin unter falscher Behauptung, ich hätte mit ihrer Assistentin am Telefon gestritten, meiner Tochter kurzfristig eine Absage erteilen?

d) Darf ich mich über ihr unfaires Verhalten meinem Kind gegenüber anderen Instanzen(Vorsitzende des Vereins, Kultur Amt, Film Kommission, Stattlichen Behörden usw.) Beschwerden? Hier dazu hat sie mir per email gedroht mich, wegen falscher Behauptungen, per Anwalt anzuzeigen und auch meine Arbeitsgeber zu informieren.

e) Darf / kann sie einfach meine Arbeitsgeber in diese Sache reinbeziehen?

f) Wie viel wurde so einen Rechtstreit bis zur Aufklärung in diesem Fall kosten? Wie und wo kann ich stattliche Hilfe für Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen?

g) Zu welchem Rechtsfachgebiet mein Anliegen? Vertragsrecht, Zivilrecht, Strafrecht oder ….??

Mir geht es darum unsere Rechte und vor allem von meiner Tochter zu klären und auch vielleicht dazu beitragen, dass diese Regisseurin nicht mit andern Kinder so weiter macht wie bisher.

Ich bitte einen Fachanwalt, der auf diesem gebiet mehrjärige Erfahrung mitbringt, meine Fragen beantworten.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und Unterstützung im Voraus.

Beste Grüße

12. Juni 2015 | 18:47

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihren Fragen:

a) Wie stehen die Rechte und Pflichten meiner Tochter in Zusammenhang mit dem Vertrag, kurzfristige Absage, falsche Behauptung der Assistentin, unsere Aufwand über drei Monate für die Fahrten zum Treffpunkt?
Ein solcher Anspruch ist nur dann zu realisieren, wenn beweisen würde, dass sie von Anfang an nicht vorhatte, Ihre Tochter als Schauspielerin zu verpflichten. Dagegen spricht allerdings der Vertrag und eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei der jetzigen Umentscheidung vermag ich noch nicht erkennen, jedenfalls ist diese nicht in dem Bereich, als es Rechtsansprüche ausläsen würde.


b) Ist der Darsteller-Vertrag, unter den oben genannten Umständen und ohne Unterschrift, rechtskräftig?

Ohne eine Unterschrift oder eine Erklärung der anderen Vertragspartei, dass dieser Vertrag in dieser Form akzeptiert ist, ist dieser auch nicht rechtsgültig, da der Beweis der Annahme fehlt, auch wenn sie den Vertrag per Email übermittelt hat. Hier könnte sich allerdings aus der Email selbst ergeben, dass er Vertrag bereits bei Unterschrift und Rücksendung gelten sollte. Dies müsste dann aber in der Email stehen.


c) Kann/darf die Regisseurin und/oder ihre Assistentin unter falscher Behauptung, ich hätte mit ihrer Assistentin am Telefon gestritten, meiner Tochter kurzfristig eine Absage erteilen?
Grundsätzlich zählen alle Gründe. Das ist dann eher eine Frage eines möglichen Schadensersatzanspruches. In diesem Fall würde dann auch die Sekretärin als Zeugin gehört werden können.


d) Darf ich mich über ihr unfaires Verhalten meinem Kind gegenüber anderen Instanzen(Vorsitzende des Vereins, Kultur Amt, Film Kommission, Stattlichen Behörden usw.) Beschwerden? Hier dazu hat sie mir per email gedroht mich, wegen falscher Behauptungen, per Anwalt anzuzeigen und auch meine Arbeitsgeber zu informieren.
Eine Beschwerde können sie jederzeit einreichen, solange diese sachlich ist und nicht gegenüber der Öffentlichkeit oder anderen Kunden veröffentlicht wird, da sie sonst in die Gefahr einer Verleumdung kommen könnten.


e) Darf / kann sie einfach meine Arbeitsgeber in diese Sache reinbeziehen?
Nein, hierzu besteht absolut kein Recht.

f) Wie viel wurde so einen Rechtstreit bis zur Aufklärung in diesem Fall kosten? Wie und wo kann ich stattliche Hilfe für Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen?
Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie bei ihrem heimischen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle erhalten. Sämtliche Kosten würden auch dann übernommen werden, insbesondere die Verfahrenskosten, nicht aber die gegnerischen Kosten, falls Sie im Rechtsstreit unterliegen.


g) Zu welchem Rechtsfachgebiet mein Anliegen? Vertragsrecht, Zivilrecht, Strafrecht oder ….
Das ist Vertragsrecht, als Teil des Zivilrechts.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. Juni 2015 | 16:25

Sehr geehrter Herr RA Hoffmeyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich bitte Sie Ihre Antwort zu Frage c) näher erklären. Kann ich sie wegen falscher Behauptung anzeigen? wenn ja, wie könnte ein Anzeige auf Schadensersatz aussehen? Wie stehen die Chancen in diesem Fall Erfolg zu haben? Die Absage wurde hauptsächlich damit begründet, dass ich angeblich mit ihrer Assistentin am Telefon gestritten hätte!!!


Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juni 2015 | 19:28

Sehr geehrte Fragestellerin,

strafrechtlich reicht dieses nicht aus, da die Information lediglich Ihnen gegenüber zum Ausdruck gebracht worden ist und nicht etwa gegenüber Dritten geäußert wurde.

Der Schaden könnten all Ihre sonstigen Aufwendungen sein, beispielsweise Fahrtkosten, die Sie im Vertrauen auf die Zusammenarbeit machten und entsprechend machen durften.

Ein solches Verfahren ist allerdings ziemlich schwer, da das Telefonat, kraft Natur der Sache, mündlich gewesen war und solche Äußerungen schwierig zu beweisen sind. Ohne eine Rechtsschutzversicherung würde ich es Ihnen daher nicht raten, einen Prozess zu beginnen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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