Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Meiner Ansicht nach kann Ihre Rechtsanwältin zumindest nicht ohne weiteres mit dem Preis pro m² argumentieren, aber dies kommt auf die Lage des Einzelfalls an.
Der Ausgangspunkt ist die Tatsache, daß der Vermieter aufgrund einer ungerechtfertigten Kündigung Schadensersatzpflichtig ist.
Zum Schaden gehört wie Sie richtig sagen auch eine mögliche Mietdifferenz, wenn also eine neue vergleichbare Wohnung teurer ist.
Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß der Mieter für diesen Schaden die Darlegungs- und Beweispflicht hat.
Weiterhin folgt u.a. aus der Schadensminderungspflicht, daß der Mieter sich tatsächlich um eine vergleichbare Wohnung – also ähnliche Ausstattung, Größe etc. – bemühen muß.
Falls dies nicht gelingt, also z.B. eine gleich große Wohnung nicht zu bekommen ist, dann kann der Mieter grundsätzlich auch eine größere Wohnung anmieten und die entsprechenden Kosten als Mietdifferenz im Rahmen des Schadensersatzanspruchs geltend machen.
Daher wäre die von Ihnen erwähnte Mietdifferenz grundsätzlich erstattungsfähig, wenn Sie nachweisen können, daß eine vergleichbare Wohnung wie die unrechtmäßig gekündigte nicht zu bekommen war.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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