Kaufvertrag Bastlerfahrzeug
vom 23.2.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
C gibt zu, dass der Unfall bei ihm passiert ist und er hat das Auto dem Händler A zum Preis vom 150 Euro verkauft. C hat Händler A dabei nicht informiert, dass Auto Unfallschäden hat aber geht davon aus, dass dem Händler A diese Schäden konkludent bekannt wurden.Dafür spricht der Kaufpreis in Höhe von 150 Euro, den Verkäufer C vom Händler A erhalten hat.Käufer B erfährt auch von C, dass den Zahnriemen im Motor nicht erneuert wurde also Händler A hat ins blaue Hinein Käufer B informiert, dass das wurde schon gemacht. In der Zwischenzeit hat Käufer B einen Kostenvoranschlag für eine Reperatur der Unfallschäden von ATU Werkstatt erhalten.Die Kosten der Reperatur betragen über 1700 Euro.Käufer B verlangt schriftlich vom Verkäufer A eine Preisminderung gemäß des Konstenvoranschlages in Höhe von 1000 Euro.Verkäufer A weigert sich und wirft B vor, einen Betrug zu begangen.Welche Ansprüche stehen Käufer B gegen Verkäufer A ?