Servus, ich bin in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig und spiele mit dem Gedanken, in einem Drittland (konkret Kolumbien) eine gebrauchte Eigentumswohnung zu erwerben. ... Ich habe bisher widersprüchliche Informationen zur Versteuerung erhalten, daher orientiere ich mich einfach einmal am Gesetz: laut §2a EStG kann ich sämtliche mit dem Immobilienkauf verbundenen Kosten (Notar, Anwalt, Flug, Bankgebühren, etc.) lediglich mit den zu versteuernden Mieteinnahmen verrechnen, da ich diese Mieteinnahmen nach der Versteuerung in Kolumbien auch noch zusätzlich in Deutschland versteuern muss. Dadurch würden im ersten Jahr zwar de-facto keine Steuern anfallen, ist aber bei den recht hohen Anschaffungskosten nur ein recht schwacher Trost.